NEBENKOSTENÜBERSICHT
KAUF-VERKAUF
Als Konsument beachten Sie bitte:
Mit 13. Juni 2014 ist in Österreich das "Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (VRUG) in Kraft getreten. Mit davon umfasst ist das "Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz" (FAGG). Seit diesem Zeitpunkt sind für Geschäfte mit Verbrauchern außerhalb der Geschäftsräume entsprechende Maßnahmen und Abläufe vorgegeben, die auch unser Büro entsprechend erfüllt.
Als Wohnungssuchender beachten Sie bitte:
Seit 1. Juli 2023 gilt das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen für alle ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossenen Maklerverträge. Für alle seitdem abgeschlossenen Maklerverträge (Vermittlungsaufträge) für Wohnungsmieten soll somit die Provision des Maklers grundsätzlich der Vertragsteil zahlen, der als erster Auftraggeber die Leistung des Maklers veranlasst hat.
Ist der Wohnungssuchende der erste Auftraggeber des Maklers und erteilt diesem den Suchauftrag für eine entsprechende Immobilie (für die der Makler vor Abschluss des Suchauftrages noch nicht mit der Vermittlung beauftragt war, inseriert oder beworben hat) ist vom Wohnungssuchenden als Erstauftraggeber eine abhängig von der Mietvertragsdauer entsprechende Provision zu bezahlen.
Nachfolgend finden Sie diverse Formulare zum Download.
KAUF - VERKAUF